Im Kanton Bern gibt es einige Regelungen rund um den Führerausweis – all die Vorschriften und Einzelheiten können teilweise etwas viel sein, und verwirrend wirken!
In diesem Artikel wollen wir dir deshalb eine Vielzahl von Informationen mitgeben, sodass du dein Verständnis für das Thema vertiefen kannst. Wir wollen alles für dich gut erklären und dich zum Führerausweis-Experten machen!
P.S. Falls du in Bern deinen Führerausweis machen willst, schau dir gerne das Angebot unserer Fahrschule an Fahrstunden und Kursen an!
Nun zum Artikel, aus dem du hoffentlich ein, zwei neue Dinge zum Führerausweis im Kanton Bern lernen kannst:
So wird dein Führerausweis in Bern im Kreditkartenformat aussehen
Der kreditkartenformatige Führerausweis in Bern und in der gesamten Schweiz ist nach den Vorgaben der Europäischen Union konstruiert. Alles ist offiziell kompatibel mit den Richtlinien der EU: sowohl die Fahrzeugkategorien als auch die technischen Details des Ausweisdokuments.
Auf der Vorderseite deines Karten Führerausweises findest du folgendes:
- Dein Name und Vorname
- Dein Geburtsdatum
- Dein Heimat- oder Geburtsort
- Das Ausstelldatum deines Führerausweises
- Das Ablaufdatum
- Die ausstellende Behörde
- Die Führerausweis-Nummer
- Dein biometrisches Passfoto
- Deine Unterschrift
- Deine berechtigten Fahrzeugkategorien
Auf der Rückseite sind nochmal die Fahrzeugkategorien aufgeschlüsselt:
- Die Kategorien die du fahren darfst
- Wann die Erlaubnis für jede Kategorie erteilt wurde
- Wann diese Erlaubnis jeweils abläuft
- Zusatzangaben oder Beschränkungen
Der Führerausweis auf Probe
Im Kanton Bern wie in der gesamten Schweiz gilt für Neulenkende nach bestandener Fahrprüfung eine dreijährige Probezeit – diese wird im vorläufigen Führerausweis unter der Rubrik 4b (“Ablaufdatum”) eingetragen.
Während der ersten 12 Monate deiner Probezeit musst du einen Weiter-Ausbildungs-Kurs (WAB) besuchen. Deine Ausbildung zum vollwertigen Verkehrsteilnehmer ist demnach in zwei Phasen unterteilt: Die Zeit bis zur Fahrprüfung und die Probezeit, in der du Fahrpraxis sammelst und den WAB-Kurs besuchen musst.
Es gilt für dich eine strikte 0-Promille Grenze für Alkohol im Blut, während du in der Probezeit bist. Falls du deinen Führerausweis während dieser Zeit wegen Alkohol am Steuer abgeben musst, so verlängert sich deine Probezeit um weitere 12 Monate. Kommt dies zweimal vor, verlierst du ihn komplett.
Erst einen Monat, bevor deine dreijährige Probezeit – und damit dein vorläufiger Führerausweis – abgelaufen ist, bekommst du deinen definitiven Führerausweis zugeschickt.
Wann dir in Bern der Führerausweis entzogen wird
Beim Strassenverkehrsamt Bern werden Regelverstösse im Strassenverkehr in drei Kategorien eingeteilt: Leichte, mittelschwere und schwere Widerhandlungen.
Wenn du eine mittelschwere Widerhandlung begangen hast, so musst du deinen Führerausweis für mindestens einen Monat abgeben – hast du innerhalb von zwei Jahren bereits andere Verstösse begangen, so kann er auch für 4 bis 15 Monate weg sein!
Als mittelschwere Widerhandlungen zählen zum Beispiel:
- Ein Fahrzeug fahren, ohne die entsprechende Führerausweis-Kategorie zu besitzen
- Mit erhöhtem Blutalkohol einen leichten Regelverstoss begehen
- Ein Fahrzeug entwenden
- Auf gefährliche Art Verkehrsregeln verletzt und andere gefährdet
Bei einer schweren Widerhandlung verlierst du deinen Führerausweis im Minimum für drei Monate – mit Vorgeschichte mindestens 6-12 Monate, und wenn du gerast bist, dann für 24 Monate und mehr!
Hier einige Beispiele für eine schwere Widerhandlung im Strassenverkehr:
- Die Verkehrsregeln grob verletzen und dadurch andere ernst gefährden
- Mit über 0,8 Promille Auto fahren
- Unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss fahren
- Sich einer Blutprobe widersetzen
- Fahrerflucht nach Unfall mit Verletzten oder Todesfolge
- Trotz entzogenem Führerausweis weiter fahren
Denk daran, dass bei Entzug des Führerausweises nicht nur Sperren und Geldbussen auf dich zukommen, sondern meist auch Rückforderungen deiner Versicherung.
Wie der Führerausweis-Entzug in Bern abläuft
Es gibt zwei Arten, wie der Entzug deines Führerausweises ablaufen kann:
- Die Polizei entzieht dir deinen Führerausweis direkt am Tatort
Wenn du angehalten wurdest und die Polizei dich einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung überführt hat (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss), so entzieht sie dir den Ausweis direkt vor Ort. Du darfst dann ab sofort kein Auto mehr fahren. Die Dauer deines Führerausweis-Entzugs startet dann auch direkt ab diesem Zeitpunkt.
- Du reichst deinen Ausweis beim Strassenverkehrsamt Bern ein
Dies bedeutet, dass du eine Verfügung vom Strassenverkehrsamt Bern erhältst, die besagt, innerhalb welcher Frist du deinen Ausweis abgeben musst (i.d.R. sind dies drei Monate). Nach Datum, wann du den Brief abgeschickt hast oder deinen Führerausweis persönlich im Strassenverkehrsamt abgegeben hast, beginnt dann der Zeitraum deines Entzugs.
Leider musst du deinen Führerausweis-Entzug komplett abwarten – eine höhere Zahlung, Umwandeln in Sozialstunden o.ä. ist keine Möglichkeit.
Deinen Führerausweis umtauschen
In Bern musst du deinen Führerausweis umtauschen, wenn du:
- Noch den blauen Führerausweis hast und: er entzogen wurde oder du etwas ändern musst oder möchtest. Du bekommst dann zwingend den neuen kreditkartenformatigen Führerausweis
- Deine Adresse änderst. Du musst dann den Ausweis einsenden mit Hinweis auf und Belegen für deine neue Adresse. Diese erscheint dann im neuen Ausweis, der dir zugeschickt wird.
- Deinen Namen änderst. Auch hier musst du deine bisherigen Unterlagen, wie Lernfahrausweis, Führerausweis und Fahrzeugausweis, zusammen mit einem Dokument mit deinem neuen Namen, plus das entsprechende Änderungsformular, an das Strassenverkehrsamt Bern senden.
- Neu eingebürgert wirst. Dieselbe Vorgehensweise trifft zu, wenn du neu eingebürgert wirst.
- Ein neues Foto auf dem Führerausweis benötigst. Hierfür musst du dein neues Foto beim Strassenverkehrsamt einreichen.
- Als Ausländer länger als 12 Monate in der Schweiz lebst. Dann musst du deinen ausländischen Führerschein und deine Nummernschilder umtauschen – am besten vor der 12-Monats-Grenze. Außerdem musst du noch einen aktuellen Sehtest in Bern durchführen lassen.
Alles zum Foto auf deinem Kartenführerausweis
Beim Foto, welches du zum erstmaligen Beantragen oder zum Umtausch des Führerausweis benötigst, sind einige Regeln zu beachten. Denn es handelt sich um ein biometrisches Foto – deine Identität muss also mittels Gesichtserkennung von einem Computerprogramm erkannt werden können, dies funktioniert nur wenn u.A. dein Kopf richtig ausgerichtet ist und das Bild perfekt belichtet ist.
Zunächst ist das offiziell genormte Format 35x45mm ohne Rand.
Dann gibt es genaue Richtlinien, wie das Subjekt (du) ausgerichtet sein muss und bezüglich der Qualität des Fotos und der Belichtung:
- neutraler Gesichtsausdruck
- gerade in die Kamera schauen (Augen und Iris vollkommen sichtbar)
- heller, einfarbiger Hintergrund
- Kopf ist zentral, nicht geneigt, und nimmt einen Großteil des Fotos ein
- du darfst ein maximal halbes Jahr altes Foto einreichen
Alle Anforderungen findest du auch in der Fotomustertafel beim Strassenverkehrsamt Bern. Ein selbstgemachtes Selfie-Foto mit der Handykamera wird also leider nicht akzeptiert.
Du kannst dein Passfoto entweder im Fotostudio oder auch in diversen Fotoautomaten erstellen lassen, die in Einkaufsläden oder im Bahnhof zu finden sind.
Der Internationale Führerausweis
Im Ausland kannst du teilweise einen internationalen Führerausweis brauchen. Dieser ist sozusagen dein schweizer Führerausweis, nur in eine Vielzahl anderer Sprachen übersetzt.
Damit er gültig ist, musst du gleichzeitig immer auch deinen Original-Ausweis vorzeigen.
Innerhalb der EU brauchst du diesen internationalen Ausweis normalerweise nicht. Einige Länder außerhalb der EU verlangen ihn jedoch. Dies solltest du vor deiner Reise für jedes deiner Ziel-Länder individuell recherchieren. Ordern kannst du den internationalen Führerausweis dann beim Strassenverkehrsamt Bern. Seine Gültigkeit beträgt drei Jahre (solange dein normaler Führerausweis auch so lange noch gültig ist).
Das Ausstellen des internationalen Führerausweises kostet in Bern 45 CHF.
Was tun, wenn du deinen Führerausweis verloren hast
Falls du deinen Führerausweis einmal verloren haben solltest, so kannst du beim Strassenverkehrsamt Bern einen neuen beantragen.
Dafür musst du folgendes tun:
- Das Formular “Gesuch Führerausweisduplikat” ausfüllen
- Ein Passfoto nach oben genannten Richtlinien addieren
- Beides persönlich beim SVSA Bern oder bei der Polizei Bern abgeben – Pass oder ID nicht vergessen!
Danach heißt es warten, während die Behörden deinen Antrag prüfen und dir hoffentlich schnell deinen neuen Führerausweis zusenden.
Die wichtigsten Führerausweis-Gebühren im Kanton Bern
Die Theorieprüfung für Kategorie B kostet in Bern 30CHF, während die praktische Fahrprüfung mit 132 CHF zu Buche schlägt.
Willst du deinen vorläufigen Führerausweis in den endgültigen Ausweis umtauschen lassen, so kostet dich dies 30 CHF.
Jedes erste Ausstellen, umtauschen des alten blauen Führerausweises, oder nach Verlust, kostet jeweils 45 CHF – ebenso für den internationalen Führerausweis.
Wichtige Formulare zum Führerausweis beantragen
- Lernfahrgesuch
- Umtausch oder Änderung des Führerausweises
- Gesuch für Führerausweisduplikat (bei Verlust oder Diebstahl)
- Ausländischen Führerausweis austauschen
- Zeugnis Augenarzt
- Ärztliches Zeugnis bei Behinderung
Wozu dich der Führerausweis Klasse B alles berechtigt
Wenn du deinen Führerausweis der Klasse B erhalten hast, so darfst du natürlich Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren (drei- oder vierrädrig) – solange sie nur bis zu 8 zusätzliche Sitze haben. Anhänger darfst du bis 750 kg mitführen, solange dein Gesamtgewicht dennoch unter 3,5 t bleibt.
Ebenfalls darfst du leichte Motorwagen der Kategorie D1 für kurze Zeit und zu bestimmten Zwecken fahren. Des weiteren auch kleine Elektrofahrzeuge und landwirtschaftliche Anhänger.
Ab wann du den Lernfahrausweis erhalten kannst
Ab deinem 17. Lebensjahr ist es dir erlaubt, den Lernfahrausweis zu erwerben.
Weitere Punkte die du dafür erfüllen musst:
- Du musst den Nothelferkurs besucht haben
- Du musst einen Sehtest gemacht haben
- Du musst das Lernfahrgesuch mit diesen Bestätigungen und deiner ID einreichen
Danach kannst du dich dann zur Theorieprüfung anmelden.
Hast du diese bestanden, kannst du mit deinem Lernfahrausweis in Bern Fahrstunden nehmen.
Bist du unter 20 Jahre alt, so musst du eine einjährige Lernphase durchmachen und in dieser Zeit Verkehrskundeunterricht besuchen, bevor du die Fahrprüfung machen kannst.
Mit dem Lernfahrausweis darfst du auch begleitete Lernfahrten durchführen. Dabei muss dein Begleiter mindestens 23 Jahre alt sein, seinen Führerausweis seit über 3 Jahren besitzen (nicht mehr auf Probe) – und er muss jederzeit die Handbremse erreichen können.
Der Lernfahrausweis ist zwei Jahre lang gültig. Danach kannst du ihn nicht verlängern.
Achtung: Mit dem LFA darfst du nicht ins Ausland fahren – er ist nur im Schweizer Bundesgebiet gültig!
Auto fahren mit Behinderung – geht das?
Solltest du eine Behinderung haben, so musst du ein ärztliches Zeugnis einreichen. Danach wirst du ins Verkehrsprüfzentrum eingeladen, wo eine “technische Eignungsabklärung” durchgeführt wird.
Bestehst du diese, so darfst du auch mit Behinderung Auto fahren.
So kannst du als Epileptiker in Bern den Führerausweis bekommen
Generell darfst du als Epileptiker normalerweise kein Auto fahren.
Bist du jedoch medikamentös gut eingestellt und deshalb (oder selbst ohne Medikamente) seit über einem Jahr ohne Anfälle, so kannst du im Zusammenhang mit einem neurologischen Gutachten einen Antrag stellen, (wieder) als Fahrzeugführer zugelassen zu werden.
Die Verkehrsmedizinische Untersuchung: Wer sie machen muss
Im Normalfall benötigst du keine Verkehrsmedizinische Untersuchung, um deinen Führerausweis zu erhalten.
Dies trifft nur auf Personen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung zu, Senioren über 65 Jahren, oder Personen denen z.B. wegen Drogenkonsum oder Raserei der Führerausweis entzogen wurde.
Prüfung mit Automatik-Fahrzeug wird nicht mehr im Führerausweis eingetragen
Bis Anfang 2019 gab es einen Eintrag im Führerausweis, wenn du deine Prüfung mit Automatikschaltung gemacht hast – du durftest dann in Zukunft auch nur Automatik fahren.
Heutzutage gibt es diese Regelung nicht mehr: Du darfst nun jedes Fahrzeug der Kategorie B fahren. Wer diesen Eintrag bereits im Führerausweis hat, kann beantragen, dass dieser entfernt wird (beim Strassenverkehrsamt Bern).
Zusammenfassung
Zum Führerausweis in Bern gibt es viele Fakten, von denen einige für dich wichtig sind zu wissen. In diesem Artikel wollten wir dir einen Überblick verschaffen, sodass du zu diesem Thema gut informiert bist.
Planst du selbst den Führerausweis in Bern zu machen? Dann lies auch gerne unseren Beitrag über deinen Weg zum Führerausweis in Bern – oder melde dich direkt bei uns für Fahrstunden, Theorie, oder den Nothelferkurs an.