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Bei einem Unfall im Kreisverkehr ist immer entscheidend, wie der Vortritt geregelt ist. Somit ist eindeutig, dass ein linkskommendes Fahrzeug, welches bereits im Kreisverkehr ist, Vortritt hat.

Wichtig ist zudem, dass ein Fahrzeug, welches im Kreisverkehr ist, nicht behindert werden darf. Bedeutet also, du darfst nur in ein Verkehrskreisel einfahren, wenn das von Links kommende Fahrzeug nicht durch dich ausweichen oder auf die Bremse gehen muss, ansonsten würdest du den Vortritt missachten.

Wie im Strassenverkehrsgesetz geschrieben im folgenden Artikel:

Art. 26

1 Jedermann muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet.

Die Ausnahme wäre, dass von Links kommende Fahrzeug würde so schnell in den Kreisverkehr einbiegen, dass du ihn nicht rechtzeitig erkennen kannst. Bei diesem Fall müsste man stichfeste Beweise haben, wie zum Beispiel Zeugen, um dies zu widerlegen.

Bei mehrspurigen Kreiseln gilt folgende Regelung. Das von Links einbiegende Fahrzeug hat immer noch Vortritt. Das im innersten Kreis fahrende Fahrzeug muss dem vom äusseren Kreis fahrenden Fahrzeug den Vortritt lassen, ob es nun zweispurig oder mehrspurig ist.