Neue Regeln im Strassenverkehr ab 1.1.2021
Als VerkehrsteilnehmerIn musst du immer auf dem neuesten Stand sein. Ab dem 1. Januar 2021 gelten auf Schweizer Strassen diese neuen Regelungen, die du kennen solltest:
Rechts vorbeifahren auf der Autobahn
Bisher war das Rechtsvorbeifahren nur erlaubt, wenn auf den linken Spuren dichter Kolonnenverkehr herrschte. Ab 1.1.2021 darf rechts vorbeigefahren werden, auch wenn nur eine Spur vom langsamen Kolonnenverkehr betroffen ist.
Busse für Überholtäter
Weiterhin verboten ist das Rechtsüberholen. Wer die rechte Spur missbraucht um Fahrzeuge zu überholen und wieder auf die linke Spur zu wechseln, wird mit CHF 250.00 gebüsst.
Reissverschlusspflicht
Wer sich nicht an die Umsetzung des Reissverschlusssystems bei Hindernissen (Unfallstellen, Baustellen) hält, wird mit CHF 100.00 gebüsst.
Rettungsgassenpflicht
In Stausituationen auf der Autobahn muss zwingend eine Rettungsgasse für die Fahrzeuge der Blaulichtorganisationen gebildet werden. Wer dieser Rettungsgasse im Weg steht, zahlt dafür ein Bussgeld von CHF 100.00.
Neues Tempolimit mit Anhänger
Motorfahrzeuge mit Anhängern bis 3.5 Tonnen dürfen aktuell nur 80 km/h fahren. Ab 1.1.2021 gilt das neue Tempolimit von 100 km/h.
Velofahren auf dem Trottoir
Bisher durften nur Kindergartenkinder das Trottoir zum Velofahren nutzen. Ab dem 1.1.2021 dürfen alle Kinder bis 12 Jahre auf dem Trottoir fahren, wenn kein Radweg oder Velostreifen vorhanden ist.
Bei Rot rechts abbiegen
Velo- und Motorradfahrer dürfen ab dem 1.1.2021 bei gekennzeichneten Ampeln auch bei Rot rechts abbiegen.
Die Fahrschulprofis von Bern Drive wünschen dir allzeit gute Fahrt. Beachte die neuen Regeln, aber lass wie immer auch den gesunden Menschenverstand und die notwendige Vorsicht walten – nicht alle Verkehrsteilnehmer sind up to date.